Überblick

Beim Erwerb gebrauchten Wohnungs- oder Teileigentums ist wie beim Ersterwerb vom Bauträger entscheidend, ob die Sondereigentumseinheit als Kapitalanlage dienen oder eigengenutzt werden soll. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Erwerbsinteressenten so viele Informationen über das Objekt und die Gemeinschaft einholen wie möglich. Oberstes Gebot ist hier die Lektüre der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und der Beschluss-Sammlung. Stets ist im Übrigen bei der Finanzierung des Kaufpreises an die Kaufnebenkosten wie Maklergebühren, Notar- und Grundbuchgebühren sowie insbesondere die Grunderwerbsteuer zu denken. Für den Erwerber kann es vereinzelt lukrativ sein, ein Objekt im Rahmen der Zwangsversteigerung zu erwerben.

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