Für die Eigentümer des Nachbargrundstücks soll eine Grunddienstbarkeit bestellt werden. Nach dieser sollen sie berechtigt sein, über den Innenhof des in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstücks einen Kamin zu führen bzw. zu installieren. Für das in Wohnungseigentum aufgeteilte Grundstück beantragt und bewilligt der Verwalter die Eintragung dieser Grunddienstbarkeit. Das AG meint, die Wohnungseigentümer als Miteigentümer müssten den Antrag stellen. Eine Bewilligung durch den Verwalter genüge nicht, da es an einer entsprechenden Vereinbarung fehle.

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