In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es keinen Verwalter. Aus diesem Grund lädt einer von 4 Wohnungseigentümern die anderen Wohnungseigentümer zu einer Versammlung ein. Wohnungseigentümer K hält dies nicht für richtig. Im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt er beim AG, den anderen 3 Wohnungseigentümern die Durchführung einer Eigentümerversammlung zu untersagen. Das AG erlässt diese Verfügung auch.

Dagegen legen die anderen Wohnungseigentümer einen Widerspruch ein. Im weiteren Verfahren erklären die Wohnungseigentümer den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt. Die Kosten erlegt das AG dem Wohnungseigentümer K auf. Eine "Passivlegitimation der Antragsgegner" habe nicht bestanden. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde.

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