Soll die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Verbraucherdarlehensvertrag schließen, muss der entsprechende Darlehensbeschluss hinreichend bestimmt sein. Dazu muss u. a. Folgendes berücksichtigt werden:

  • Die Rahmenbedingungen des Verbraucherdarlehensvertrags müssen fixiert sein (Darlehenshöhe, Laufzeit, Zinssatz, Notwendigkeit einer Anschlussfinanzierung).
  • Ferner muss auch klargestellt sein, wie Selbstzahler berücksichtigt werden sollen. Wenn einzelnen solventen Eigentümern diese Option gewährt werden soll, dann muss klar geregelt sein, in welcher Höhe der Verbraucherdarlehensvertrag geschlossen werden soll.
  • Die Gesamtkosten müssen berechenbar sein. Darlehenssumme und Finanzierungskonzept müssen harmonieren. Es muss klar werden, wie sich die KfW-Förderung auf das Darlehen auswirken soll.

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