Die Wohnungseigentümer beschließen

"TOP 4: Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Sanierungs- und Finanzierungskonzeptes", "TOP 5: Durchführungsbeschluss zur Sanierung" und "TOP 6: Durchführungsbeschluss zur Umsetzung des Finanzierungskonzepts".

Bei TOP 6 wird in einem ersten Schritt eine Sonderumlage i. H. v. insgesamt 5.800.000 EUR beschlossen. Dann wird beschlossen, diese durch ein Verbraucherdarlehen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei der Sparkasse M im Rahmen des KfW-Darlehensprogramms "Energieeffizienzhaus 130" zu ersetzen. Über die derzeitigen Kreditkonditionen der Sparkasse informiert die Wohnungseigentümer eine Anlage. Der Verwalter wird beauftragt, als Vertreter einen Verbraucherdarlehensvertrag zu diesen Konditionen abzuschließen und die notwendigen Erklärungen/Anträge zur Erlangung der KfW-Kredite zu stellen (die Konditionen dürfen sich zu den im Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Konditionen ändern, nicht aber im Fall "deren Verschlechterung um mehr als 25 %"). Jeder Wohnungseigentümer wird berechtigt, die (anteilige) Sonderumlage aus eigenen Mitteln aufzubringen. Gegen diese Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor.

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