Der Verwalter V überweist von einem Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K auf ein Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B unter dem Betreff ,"Geldanlage" einen Betrag von 30.000 EUR (V ist auch dort der Verwalter). Diesen Betrag verlangt K von B später zurück. B behauptet, es handele sich bei dem Konto, von dem sie das Geld erhalten habe, um kein "WEG-Konto". Es müsse auch ermittelt werden, was K durch V von anderen Gemeinschaften erhalten hab. Die Zahlung sei ihr im Übrigen als "Exzess" des V nicht zuzurechnen. K solle sich an V halten.

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