Der Begriff "Haustier" in einer Gemeinschaftsordnung ist zu unbestimmt.

Ein vereinbartes, generelles Haustierverbot verstößt gegen den Kernbereich der Rechte eines Wohnungseigentümers bzw. gegen §§ 134, 138, 242 BGB.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge