Arbeitgeber müssen für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die gesetzlich krankenversichert sind (versicherungspflichtig, freiwillig- bzw. familienversichert), einen Pauschalbeitrag in Höhe von 13 % des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.[1]

 
Praxis-Tipp

Dokumentation des Versicherungsschutzes

Ein Nachweis über das Bestehen eines Krankenversicherungsschutzes außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sollte zu den Entgeltunterlagen genommen werden. Dies gilt insbesondere für geringfügig entlohnt Beschäftigte, die privat krankenversichert[2] sind.

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