1Die Beteiligten müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. 2Die Kartellbehörde kann sich durch ein Mitglied der Behörde vertreten lassen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge