Neben den bereits genannten Voraussetzungen müssen bei Abschluss eines Werkvertrags, dem die VOB/B zugrunde liegt, folgende Voraussetzungen für einen Gewährleistungsanspruch vorliegen:

 

Gewährleistungsanspruch nach VOB

Eine Leistung, die nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Das Nichtvorliegen der vertraglichen Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme.

Ebenso steht dem Auftragnehmer im VOB/B-Werkvertrag zunächst ein Nachbesserungsrecht zu, bevor weitere Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können. Unter weiteren Voraussetzungen kann der Auftraggeber bei nicht erfolgreicher oder erfolgter Nachbesserung Minderung und Schadensersatz verlangen.

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