Zusammenfassung

Bei Objekten mit Ölheizung ist es ratsam, eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Aus einem undichten Öltank austretendes Öl kann zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft führen, wenn es zu einer Verschmutzung des Grundwassers kommt. Im Ernstfall wären entsprechende Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend zu machen.

Es dürfte auch den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn der Verwalter aufgrund entsprechender Ermächtigung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine solche Versicherung für diese abschließt, sofern die individuellen Voraussetzungen einer Liegenschaft dies erfordern. Der Abschluss dieser Versicherung kann bereits in der Gemeinschaftsordnung vorgesehen sein.

 
Achtung

Versäumnis des Verwalters

Unterlässt der Verwalter entgegen den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung den Abschluss einer solchen Versicherung, setzt er sich berechtigten Schadensersatzansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aus.

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