Kennzeichnend für eine Gewerberaumvermietung ist, dass die Räume zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken vermietet werden, d. h. nach der zwischen den Parteien getroffenen Zweckbestimmung geschäftlichen bzw. gewerblichen Zwecken dienen sollen.[1] Dazu gehören z. B.[2]
- Ladenräume,
- Büroräume,
- Praxis-, Kanzlei- und Büroräume für Freiberufler (insbesondere für Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Architekten und Ingenieure)[3]
- Lagerräume.
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