Abschließend sollten sämtliche Vertragsbestandteile/Anlagen aufgeführt werden, d. h. z. B.
- Übergabeprotokoll (ausgefüllt, unterschrieben und ausgehändigt),
- Lageplan über die Mietsache,
- Hausordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____",
- Benutzungsordnung, ggf. mit Angabe "in der Fassung vom _____".[1]
Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen