Aufgrund des sozialen Mieterschutzes enthält das Wohnraummietrecht zahlreiche zwingende gesetzliche Vorgaben. Diese gelten im Bereich des Gewerberaummietrechts nicht, hier besteht vielmehr sogar eine weitgehende vertragliche Gestaltungsfreiheit. Die Grundlagen und die sich daraus ergebenden Besonderheiten beim Vertragsabschluss, vor allem aufgrund der Rechtsprechung, werden im nachfolgenden Beitrag behandelt.[1]
Aus aktuellem Anlass wird auch auf die zeitlich befristeten Auswirkungen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auf Gewerberaummietverträge eingegangen.
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