Ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung ist gegeben, wenn der Mieter

  • in einem Zimmer der Wohnung ein Schreibbüro betreibt[1] oder
  • ein Zimmer hauptberuflich als Ingenieurbüro nutzt und durch ein Schild darauf hinweist.[2]

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge