Bei dauerhaft hoher Raumluftfeuchtigkeit, Feuchtigkeit der Bausubstanz oder ungenügender Wärmedämmung kann Schimmel in Innenräumen entstehen, der erheblichen gesundheitlichen Schaden für die Mietenden haben kann. Mögliche Auswirkungen können Hautreizungen, Asthma, Allergien und Schleimhautentzündungen sein. Sind Menschen langfristig Schimmel ausgesetzt, können sich daraus chronische Atemwegsbeschwerden, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Bronchitis oder Allergien entwickeln. Gerade Kinder in schimmeligen Räumen sind 1,5- bis dreimal anfälliger für Atemwegserkrankungen wie Asthma, verglichen mit Kindern ohne schimmelige Behausungen.

Sollte ein Schimmelbefall festgestellt worden sein, so müssen Mietende die Gebäudeeigentümer unverzüglich informieren, um entsprechende Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Der Gebäudeeigentümer muss hierbei schnell reagieren und den Schaden entsprechend beheben. Sollten die Schäden aufgrund von unzureichendem Heiz- und Lüftungsverhalten entstehen, sollten die Mietenden für das Thema durch entsprechende Workshops und Leitfäden sensibilisiert werden. Es gibt bereits zahlreiche öffentlich zugängliche Vorlagen, die den Mietenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.

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