Formulierungsvorschlag – mieterseitige monetäre Partizipation an Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Variante 1: Anteilige Umnutzung der Mieterausbauzuschüsse/mietfreien Zeiten
Var. 1.1: Anteilige Umnutzung der Mieterausbauzuschüsse
Zur Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Mietflächen wird der Mieter [Prozentsatz] des vom Vermieter zugesprochenen Mieterausbauzuschusses für Maßnahmen verwenden, die [ausschließlich] der Reduktion von Energieverbräuchen oder CO2-Emissionen dienen. Eine Auswahl der hierfür geeigneten Maßnahmen wird vom Vermieter vorgegeben und dem Mieter mitgeteilt. Abweichende Maßnahmen sind vor Beauftragung und Durchführung mit dem Vermieter abzustimmen. Der Mieter wird dem Vermieter auf Anfrage in Form von Rechnungen oder Einkaufsbelegen nachweisen, dass die hier vereinbarten und reservierten Mittel ausschließlich für die vom Vermieter vorgegebenen Maßnahmen verwendet wurden.
Var. 1.2: Anteilige Umnutzung der mietfreien Zeiten
Zur Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Mietflächen wird der Mieter [Prozentsatz/ Betrag] der vom Vermieter zugesprochenen mietfreien Zeiten für Maßnahmen verwenden, die [ausschließlich] der Reduktion von Energieverbräuchen oder CO2-Emissionen dienen. Eine Auswahl der hierfür geeigneten Maßnahmen wird vom Vermieter vorgegeben und dem Mieter mitgeteilt. Abweichende Maßnahmen sind vor Beauftragung und Durchführung mit dem Vermieter abzustimmen. Der Mieter wird dem Vermieter auf Anfrage in Form von Rechnungen oder Einkaufsbelegen nachweisen, dass die hier vereinbarten und reservierten Mittel ausschließlich für die vom Vermieter vorgegebenen Maßnahmen verwendet wurden.
Variante 2: Anteilige Umnutzung von Mietererhöhungen
Zur Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenflächen wird der Vermieter [Prozentsatz] der zwischen den Parteien im Hauptmietvertrag festgelegten [jährlichen] Mieterhöhungen für die Reduktion von Energieverbräuchen oder CO2-Emissionen innerhalb der Mietvertragslaufzeit des Mieters einsetzen. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen wird zwischen beiden Parteien abgestimmt. Der Vermieter wird dem Mieter auf Anfrage in Form von Rechnungen oder Einkaufsbelegen nachweisen, dass die hier vereinbarten und reservierten Mittel ausschließlich für die zwischen den Parteien abgestimmten Maßnahmen verwendet wurden. Die Auswahl des Dienstleisters zur Durchführung der Maßnahme wird vom Vermieter getroffen. Mögliche staatliche Förderungen für Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden vom Vermieter geprüft und berücksichtigt. Etwaig entstandene Kosten für die Förderantragstellung werden vom vereinbarten Betrag bezahlt.
Variante 3: Direkte Beteiligung an Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Zur Umsetzung geeigneter Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Allgemeinflächen, Mietflächen und Außenflächen wird sich der Mieter zu [Prozentsatz] an den Kosten der während seiner Mietvertragslaufzeit durchgeführten Nachhaltigkeitsmaßnahmen beteiligen. Die durchzuführenden Maßnahmen werden zwischen beiden Parteien abgestimmt und vom Vermieter [Anzahl Monate] vorher in schriftlicher Form dem Mieter angekündigt. Der Vermieter wird dem Mieter in Form von Rechnungen oder Einkaufsbelegen nachweisen, dass die hier vereinbarten und reservierten Mittel ausschließlich für die zwischen den Parteien abgestimmten Maßnahmen verwendet wurden. Die Auswahl des Dienstleisters zur Durchführung der Maßnahme wird vom Vermieter getroffen. Mögliche staatliche Förderungen für die Nachhaltigkeitsmaßnahmen werden vom Vermieter geprüft und berücksichtigt. Etwaig entstandene Kosten für die Förderantragstellung werden vom vereinbarten Betrag bezahlt.