Zwischen 2000 und 2020 haben sich die deutschlandweiten Abfallmengen um rund 12 % verringert. Dies ist größtenteils auf die Abnahme der Bau- und Abbruchmaterialien zurückzuführen. Die Abfallmengen der privaten Haushalte jedoch steigen kontinuierlich. Laut Statistischem Bundesamt produzieren deutsche Haushalte pro Kopf rund 483 Kilogramm Haushaltsabfälle. Ein Drittel wird hierbei durch Hausmüll verursacht, gefolgt von getrennt erfassten Wertstoffen (30 %), Bioabfällen (27 %), Sperrmüll (8 %) sowie sonstigen Abfällen (3 %).
Ein Abfall- und Recyclingmanagement gehört zu einem ressourcenschonenden und ganzheitlichen Gebäude-Nachhaltigkeitsansatz dazu. Es sollte sichergestellt werden, dass Abfälle verringert und sortengerecht getrennt werden. Darüber hinaus sollte die Mehrzahl der Materialien recycelt und der Wertstoffkreislauf möglichst geschlossen werden. Da das Abfallmanagement eine integrale Rolle bei Gebäudezertifizierungen und Nachhaltigkeitsbenchmarks einnimmt, sollte die aktive Einbindung der Mietenden über ein Abfall- und Recyclingmanagement in einer grünen Mietvertragsklausel sichergestellt werden. Im Folgenden werden hierzu Ansätze beschrieben.
5.1 Abfall- und Recyclingmanagement
Zur Minimierung und Verbesserung der Recyclingfähigkeit empfiehlt es sich, ein Abfall- und Recyclingmanagement für das entsprechende Gebäude zu erstellen. Dieses kann Zielvereinbarungen für die Jahres-Restmüllmengen sowie die Recyclingquote in einem Gebäude festlegen. Es sollte darauf geachtet werden, dass bei entsprechenden Vorgaben die Möglichkeiten zur Umsetzung der Strategie, wie beispielsweise die Zurverfügungstellung verschiedener Trennsysteme am Gebäude, vorhanden sind. Ferner sollten Strategien für beispielsweise papierlose Büros gefördert werden. Ziel sollte es dabei sein, mittel- bis langfristig keine oder nur geringe Mengen an nicht recycelbarem Müll zu produzieren. Im besten Fall lassen sich Wertstoffkreisläufe schließen.
Für Berichtszwecke sind die Müllmengen zu erfassen und anzugeben. Normalerweise lassen sich diese Mengen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung aus den Rechnungen der jeweiligen Abfallunternehmen ermitteln. Sollte es sich jedoch um einen Triple-Net-Mietvertrag handeln, bei dem die Mietenden ihre Rechnungen direkt beim Dienstleister begleichen, ist eine Kooperation zwischen Vermietenden und Mietenden zur Übermittlung der Müllmengen zielführend. Beim Informationsaustausch von Abfallverbrauchsdaten zwischen Vermietenden und Mietenden sollten im besten Fall entsprechende Müllarten unterschieden werden können. Dies können beispielsweise Restmüll-, Biomüll-, Wertstoff-, Papiermüll- oder Altglasmengen sein. Ferner sollten, wenn möglich, Recyclingquoten angegeben werden.
Zur Sensibilisierung und Motivation der Mietenden empfiehlt es sich, entsprechende Anreizsysteme für die Wiederverwendbarkeit von Produkten und die Reduzierung von Müll einzusetzen. Hierzu zählen das Bereitstellen von wiederverwendbaren Mehrwegessens- und Trinkverpackungen, Glaskaraffen, Angebote wie die Zurverfügungstellung von kostenfreien Schulungen zur Reduktion von Restmüllmengen sowie die Einführung von Informationstagen und interaktiver Mieterprogramme zur Reduzierung der Müllmengen.
Abfallberatung
Etliche Kommunen, aber auch lokale Abfallentsorgungsunternehmen bieten (kostenlose) Abfallberatungen an. Gebäudenutzende werden hier über die fachgerechte Entsorgung der am Standort anfallenden Müllmengen aufgeklärt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Beratungen Abfallkonzepte entwickelt, um die Müllmengen im Mietgegenstand zu reduzieren.
5.2 Green-Lease-Wirkungsfelder auf Gebäudezertifizierungen
DGNB-Zertifikat
Bei der DGNB-Gebäude-im-Betrieb-Zertifizierung werden unter der Kategorie "Wertstoffmanagement" (ENV3-B) konkrete Zielvereinbarungen zur "Jahres-Restmüllmenge" und zu "sammelnde Abfallfraktionen (Recycling)" bewertet. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass diese gemeinsam mit den Mietenden festgelegt und die Ziele nachgehalten werden. Ferner werden Optimierungsmaßnahmen zum Abfall- und Recyclingmanagement durch die proaktive Interaktion beider Vertragsparteien, die Implementierung von Anreizsystemen sowie die "Informationsweitergabe der Abfall- und Restmüllvermeidung und Erhöhung der Recyclingrate" positiv bewertet. Zusatzpunkte werden generiert, wenn ein im Gebäude "geschlossener Wertstoffkreislauf" mit einer Recyclingquote von 100 % erreicht wurde. Ferner werden Gebäude positiv bewertet, wenn entsprechende Materialien im Rahmen der Kriterien für die Beschaffung und Bewirtschaftung (ECO3-B) rückbaufähig oder recyclingfreundlich sind. Für Bauabfälle wird eine Richtlinie vorgesehen, die Auskunft über die "Trennung von Abfallfraktionen über die gesetzlichen Grundanforderun...