Formulierungsvorschlag – Ausbaumaßnahmen

[Umweltfreundliche und nutzerorientierte Materialien und Ausstattungen]

Soweit die Parteien bauliche Veränderungen im Gebäude vornehmen, verpflichten [berücksichtigen] sie sich zur [die] Verwendung von umweltfreundlichen, ressourcenschonenden, gesundheitsfördernden sowie nutzerorientierten Ausbaumaterialien und Ausstattungen. Darüber hinaus sind die in § X (Energie), § X (Wasser), § X (Abfall und Recycling), § X (Beschaffung und Bewirtschaftung), § X (Biodiversität), § X (Gesundheit und Wohlbefinden), § X (Gebäudezertifizierungen) sowie § X (Nachweisführung) festgelegten Vorgaben [nach besten Kräften] zu erfüllen [berücksichtigen]. Die in dieser und in § X (Energie), § X (Wasser), § X (Abfall und Recycling), § X (Beschaffung und Bewirtschaftung), § X (Biodiversität), § X (Gesundheit und Wohlbefinden), § X (Gebäudezertifizierungen) sowie § X (Nachweisführung) festgelegten Zielsetzungen werden an die auszuführenden Dienstleister kommuniziert.[1]

[1] Sollten nicht alle Klauseln (Energie, Wasser, Abfall und Recycling, Beschaffung und Bewirtschaftung, Biodiversität, Gesundheit und Wohlbefinden, Gebäudezertifizierungen und Nachweisführung) in den grünen Mietvertrag aufgenommen werden, ist die hier aufgeführte Klausel entsprechend anzupassen.

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