Die Verwendung von umweltfreundlichen Reinigungsprodukten in den Allgemein-, Miet- und Außenflächen scheint auf den ersten Blick eine untergeordnete Rolle in der Nachhaltigkeitsstrategie eines Gebäudes zu spielen. Jedoch sind viele Inhaltsstoffe in Reinigungsmitteln schwer abbaubar und meist nicht umweltverträglich. Jährlich gelangen ca. 564.544 Tonnen schädlicher Reinigungs- und Waschmittel privater Haushalte ins Abwasser, wobei umwelt- und gesundheitsschädliche Tenside den Großteil ausmachen. Zwar ist der Anteil der leicht abbaubaren Bestandteile zwischen 2007 und 2017 um fast 28 % gestiegen, jedoch ist deren Anteil mit 6,9 % am Gesamtaufkommen noch immer sehr niedrig.
Werden umweltschädliche Reinigungsmittel für Außenflächen (Fenster, Türen, Fassade) verwendet, gelangen sie oft in den Boden und schädigen somit die Flora. Auf Innenflächen können Chemikalien gesundheitsschädlichen Einfluss haben. Zudem verursachen die meist aggressiven Inhaltsstoffe langfristig Schäden an Materialien wie Farbabplatzungen und schnellen Materialienverschleiß.
Gesetzgebung
Reinigungsmittel unterliegen zahlreichen regulatorischen Anforderungen. Auf europäischer Ebene gilt die im Jahr 2005 in Kraft getretene Detergenzienverordnung (EG) Nr. 648/2004, die Anforderungen an die Abbaubarkeit, Ausnahmegenehmigungen für Tenside, Kennzeichnungsvorschriften sowie Informationspflichten der Hersteller von Reinigungs- und Waschmitteln definiert.
Auf deutscher Ebene enthält das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), das im Jahr 2007 in Kraft getreten ist, Vorgaben zur Verwendung von Inhaltsstoffen, Mitteilungs- und Informationspflichten sowie Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Inhaltsstoffen sowie Höchstgrenzen von Phosphorverbindungen.
Umweltfreundliche Reinigungsprodukte sind am besten anhand von Umweltzeichen und Umweltsiegeln zu erkennen. Unterstützung bei der Auswahl ökologischer Reinigungsprodukte bieten Siegel wie der Blaue Engel, das europäische Umweltzeichen EU Ecolabel sowie das Ecocert-Label. Produkte, die umweltfreundlich oder biobasiert sind, sind häufig mit diesen Siegeln versehen. Sie garantieren hohe Umweltstandards über den Produktlebenszyklus des Reinigungsprodukts hinaus und stehen im Einklang mit der Umweltkennzeichnung nach ISO 14024. Dies ermöglicht Vermietenden und Mietenden, gezielt nachhaltige Reinigungsprodukte auszuwählen, die einen geringen bis gar keinen schädlichen Einfluss auf die Umwelt haben.
Leitfaden erstellen
Da die Landschaft der Umweltzeichen sehr vielfältig ist, wird ein Leitfaden für Gebäudenutzende empfohlen, auf dessen Verwendung in der Green-Lease-Klausel verwiesen werden kann. Es gibt kostenfreie Leitfäden, die Immobilieneigentümer und Mietende verwenden können (z. B. Leitfaden zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung von Reinigungsdienstleistungen und -mitteln, Umweltbundesamt).
Darüber hinaus sollte auf ätherische Öle in Reinigungsmitteln verzichtet werden. Insbesondere die Verwendung von Zitrusöl und der darin enthaltene Stoff Limonen wird im Umweltbundesamt als umweltgefährdend eingestuft. Auf die richtige und auf der Verpackung angegebene Dosierung sollte geachtet werden, um möglicherweise gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden.
Innerhalb von Green Leases können Vorgaben zu umweltfreundlichen und biobasierten Reinigungsprodukten auf Vermieter- und Mieterseite vereinbart werden. Hierbei kann Bezug auf die Verwendung von zertifizierten Reinigungsmitteln genommen werden sowie auf deren dosierungsgerechte Verwendung. Hinweise auf Umweltsiegel und Umweltlabels können in die Klausel ebenfalls aufgenommen werden. Da umweltfreundliche Reinigungsmittel meist teurer sind als herkömmliche, kann – in Abstimmung mit den Vermietenden und Mietenden – ein Passus zur wirtschaftlichen Verträglichkeit eingeführt werden. Da Vermietende bzw. Mietende die Reinigung häufig extern durchführen lassen, ist darauf zu achten, dass die in der Klausel vereinbarten Formulierungen weiterkommuniziert werden. Ein entsprechender Passus kann daher in der Klausel aufgenommen werden.