In der Zweiten Abteilung sind auf dem Grundstück lastende Beschränkungen und Verfügungsbeschränkungen eingetragen. Hierzu gehören insbesondere

  • Eigentumssicherungsvormerkung (auch Auflassungsvormerkung genannt),
  • Wohnrecht,
  • Nießbrauch,
  • Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten,
  • Reallasten,
  • Insolvenzvermerke,
  • Testamentsvollstreckervermerke,
  • Vorkaufsrecht,
  • Erbbaurecht.

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