Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung des "dienenden" Grundstücks in einzelnen Beziehungen.
Beispiele für Nutzungsdienstbarkeit
- Wegerechte,
- Geh- oder Fahrtrechte,
- das Recht zur Kellernutzung,
- der Tiefgaragennutzung,
- der Ausbeutung von Bodenbestandteilen wie etwa Kies oder Wasser.
Jegliche sinnvolle Nutzung darf dem Eigentümer nicht entzogen werden, das wäre nur beim Nießbrauch möglich.[1] Jedoch ist ein gänzlicher Nutzungsausschluss an einer Teilfläche möglich,[2] wie dies etwa bei einem Garten der Fall ist.
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