Gezahlt wird die Grundsteuer von den Immobilieneigentümern, die sie derzeit noch auf die Mieter übertragen können. Profiteure der alten wie der neuen Grundsteuer sind die Kommunen: Die kassierten zuletzt bundesweit insgesamt ca. 14 Mrd. Euro pro Jahr.

Bis Ende 2024 ist die geltende Grundsteuer noch mit dem Grundgesetz vereinbar. Wäre die Reform vom Bund nicht bis Ende 2019 beschlossen worden, wie im April 2018 vom Bundesverfassungsgericht verlangt, hätten die Kommunen schon ab 2020 keine Grundsteuer mehr erheben dürfen.

Die Kommunen werden mit ihren Hebesätzen die Höhe der Abgabe auch nach dem Stichtag 1.1.2025 bestimmen – unabhängig vom gewählten Modell. So kann sich die Grundsteuer für die gleiche Immobilie je nach Wohnort zum Teil um mehrere Hundert Euro unterscheiden. Eigentümer von Mietshäusern müssen oft vierstellige Beträge berappen. Die Hebesätze können jederzeit geändert werden. Scholz setzt darauf, dass die Kommunen fair bleiben, damit die Bürger im Schnitt künftig nicht mehr Steuern zahlen müssen. Zwingen kann der Bund die Kommunen aber nicht.

Den Kommunen hat Bundesfinanzminister Scholz mit der Wiedereinführung der Grundsteuer C zudem noch ein "Druckmittel" für den Wohnungsneubau an die Hand gegeben: Städte und Gemeinden sollen einen erhöhten Satz auf baureife Grundstücke erheben dürfen.

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