Versicherungsschutz vor Vertragsabschluss

Von einer Rückwärtsversicherung spricht man, wenn sowohl der technische als auch der materielle Versicherungsbeginn vor den formellen Versicherungsbeginn gelegt werden. Der Versicherungsschutz soll hier also bereits vor dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rückwärtsdeckung kennt man z. B. in der Berufshaftpflichtversicherung, wenn das Risiko aus einem eventuell vor Vertragsbeginn erfolgten fahrlässigen Pflichtverstoß rückwirkend übernommen werden soll.

Davon zu unterscheiden ist der Fall der Rückdatierung. Bei einer Rückdatierung wird der technische Versicherungsbeginn vor den formellen und den materiellen Versicherungsbeginn gelegt. Mit einer Rückdatierung kann sich der Versicherungsnehmer Vorteile in der Prämienhöhe erkaufen, z. B. ein günstigeres Eintrittsalter in der Krankenversicherung.

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