An die wirtschaftliche Entwicklung anpassen

In zahlreichen Versicherungszweigen ist es erforderlich, die Prämie der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere den Preissteigerungen, anzupassen. Die AVB enthalten deshalb oft sog. Prämienanpassungsklauseln. Hiermit kann der Versicherer ermächtigt werden, die Prämie für die Zukunft um einen gewissen Prozentsatz anzuheben, nachdem ein unabhängiger Treuhänder festgestellt hat, dass sich die Eckdaten des betreffenden Versicherungszweigs um einen bestimmten Prozentsatz erhöht haben. Es gibt aber auch Klauseln, die eine Anpassung der Versicherungssummen an einen bestimmten Index und daran anknüpfend eine entsprechende Neuberechnung der Prämie vorsehen.

Außerordentliche Kündigung

Für den Fall einer Prämienerhöhung wird dem Versicherungsnehmer in den AVB unter bestimmten Voraussetzungen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.

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