In einer Teileigentumsanlage gibt es nur 2 Teileigentumsrechte. Die Räume werden einerseits als Restaurant, andererseits als Zahnarztpraxis benutzt. Die Räume der Zahnarztpraxis, die B gehören, sind vermietet. In diesen Räumen bricht bei großer Kälte eine Kaltwasserleitung. In den Restauranträumen, die auch vermietet sind, entstehen dadurch Wasserschäden, die von der Versicherung K reguliert werden. Im Anschluss verlangt K von B aus übergegangenem Recht einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch in Höhe von 73.137,40 EUR. Das AG gibt der Klage statt. Das LG weist die Berufung zurück. Dagegen wendet sich B mit der Revision.

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