Alexander C. Blankenstein
Siehe hierzu ausführlich Blankenstein, Haftung des Verwalters, Kap. 6.2 Bedenkenhinweise in der Wohnungseigentümerversammlung, wo auch das taktische Vorgehen des Verwalters in der Versammlung ausführlich erläutert wird.
TOP XX: Beschlussfassung zu TOP "Sonstiges" über die Anlage von 3 Kfz-Außenstellplätzen
Bedenkenhinweis des Verwalters
Der nachfolgend zu TOP XX unter "Sonstiges" stehende Beschlussantrag verstößt nach Auffassung des Verwalters gegen die Bestimmung des § 23 Abs. 2 WEG. Hiernach ist es zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Einberufung bezeichnet ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall, da die Ankündigung wohl nicht einmal die Beschlussfassung über die Anlage eines Außenstellplatzes legitimiert hätte, ganz sicher aber nicht die Anlage von insgesamt 3 Stellplätzen.
Der Verwalter macht die Wohnungseigentümer darauf aufmerksam, dass ein dennoch verkündeter Beschluss– unabhängig etwa von materiellen Mängeln – bereits im Hinblick auf die mangelhafte Ankündigung im Ladungsschreiben erfolgreich anfechtbar ist. Der Verwalter weist in diesem Zusammenhang weiter ausdrücklich darauf hin, dass infolge einer Beschlussfassung auf entsprechende Klage hin die Ungültigkeit des Beschlusses erklärt werden könnte. Soweit das Gericht den Beschluss für ungültig erklären würde, müsste die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gemäß § 91 ZPO sämtliche Kosten des Rechtsstreits tragen.
Der klagende Wohnungseigentümer hätte darüber hinaus die Möglichkeit, durch den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Durchführung des Beschlusses auch während des noch laufenden Verfahrens zu verhindern.
Der Versammlungsleiter wird vor diesem Hintergrund dennoch angewiesen, im Fall einer mehrheitlichen Zustimmung zu dem nachfolgenden TOP ein positives Beschlussergebnis zu verkünden. In diesem Zusammenhang wird der Verwalter von den Wohnungseigentümern von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der folgenden Beschlussfassung und Beschlussdurchführung befreit. Dies gilt für sämtliche Kosten einer Beschlussanfechtungsklage sowie für die Vorbereitung, Einladung, Durchführung und Nachbereitung einer etwa erforderlich werdenden außerordentlichen Eigentümerversammlung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.