Überblick

Aus der Sicht des Verwalters ist das Thema seiner Haftung in der Regel ein unangenehmes. Dennoch muss er sich hiermit auseinandersetzen, um im Ernst-, sprich Streitfall, für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Verwalter sollten hinsichtlich ihrer Haftung immer im Blick behalten, dass es nicht allein darum geht, stets das Richtige zu tun – wichtig und entscheidend ist, überhaupt etwas zu tun. Größtes Haftungspotenzial bergen nämlich stets die Fälle, in denen der Verwalter Beschlüsse der Wohnungseigentümer gar nicht oder verspätet durchführt. Dann droht nicht nur die Haftung! Die Folgen können vielmehr existenzbedrohend sein, denn in aller Regel kommen (mittlerweile) gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen für negative Folgen des Nichtstuns des Verwalters nicht auf, weil den Versicherungsverträgen entsprechende Freistellungsklauseln zugrunde liegen.

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