Folgt man der h. M., kann es trotz einer ordnungsmäßigen Verwaltung und der jährlichen Vorlage von Plänen zu einer Liquiditätslücke[1] kommen. Diese entsteht, wenn die Vorschüsse z. B. mit dem Jahr 2021 enden, neue Vorschüsse aber erst im Sommer des Jahres 2022 beschlossen werden. Denn dann schulden die Wohnungseigentümer für ein halbes Jahr in Ermangelung einer Anspruchsgrundlage kein Hausgeld.

Um diese Liquiditätslücke auszuschließen, wird – auf dem Boden der h. M. – in der Regel bestimmt, dass der Beschluss über die Vorschüsse vorübergehend fortgelten soll.[2] Für diesen Beschluss gibt es auch eine Beschlusskompetenz.[3]

 

Musterbeschluss: Fortgeltung der Vorschüsse

TOP: XX Fortgeltung der Vorschüsse

Die von den Wohnungseigentümern geschuldeten Vorschüsse für das Jahr ____ sollen gelten, bis durch Beschluss neue Vorschüsse bestimmt werden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

Eine abstrakt-generelle Regelung des Inhalts, dass Vorschüsse bis zur Bestimmung neuer Vorschüsse gelten sollen, muss hingegen vereinbart werden.[4] Der Verwalter wird allerdings weder durch einen konkreten Fortgeltungsbeschluss noch durch eine generelle Fortgeltungsvereinbarung von der Pflicht entbunden, auch für das folgende Kalenderjahr Vorschüsse vorzuschlagen.[5]

 

Pflicht des Verwalters?

Unklar ist, ob ein Verwalter eine Pflichtverletzung begeht, wenn er für die Vorschüsse keine Fortgeltung anregt. Etwa nach Ansicht von Häublein ist das zu bejahen.[6] Denn der Verwalter habe die Pflicht, Beschlüsse zu unterbreiten, die erforderlich seien, damit die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über das zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderliche Vermögen verfüge. Soweit absehbar sei, dass der neue Wirtschaftsplan nicht vor Auslaufen des alten beschlossen werde, müsse für diesen Fall Vorsorge getroffen werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge