Bevor Hausgeld verbucht wird, sollten folgende Prüfungen angestellt werden[1]:
- Regelt eine Vereinbarung die Verbuchung?
- Regelt ein Beschluss die Verbuchung?
- Hat der Hausgeldschuldner eine Bestimmung getroffen?
- § 366 BGB
- § 367 BGB
- § 366 Abs. 2 BGB
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