Forderung

Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss auf Zahlung eines bestimmten, in einer Summe ausgedrückten Betrags lauten. Dass es sich um "Hausgeld" handelt, muss nicht beantragt werden.

 

Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (Forderung und Zinsen ab Rechtshängigkeit)

(...)

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums ____ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.
  2. (...)

(...)

Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – wie regelmäßig – gegen den Hausgeldschuldner aus dem Urteil nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG vorgehen, muss der Titel die Verpflichtung des Schuldners zur Zahlung, die Art und den Bezugszeitraum des Anspruchs sowie seine Fälligkeit erkennen lassen. Es ist aus diesem Grund sinnvoll, dass diese Angaben bereits dem Tenor entnommen werden können, weil aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils nicht erkennbar ist, dass es sich um Ansprüche nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG und um welchen Beitragszeitraum es sich handelt. Ein Gericht ist nicht gezwungen, den Einschub zu tenorieren. Die Gerichte kommen einer Anregung aber häufig nach.[1]

Künftige Forderungen

Ist absehbar, dass der Hausgeldschuldner auch künftig die Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht erfüllen wird und ist keine Vorfälligkeit und auch kein Verfall beschlossen worden[2], kann nach §§ 257 ff. ZPO Klage auf künftige Leistung wegen der erst nach Erlass des Urteils fällig werdenden Leistungen erhoben werden.[3]

Wird eine Klage beispielsweise im Februar 2022 eingereicht, kann der Antrag auch das Hausgeld für das restliche Wirtschaftsjahr umfassen und wie folgt lauten:

 

Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (künftige Leistung)

(...)

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:

  1. "Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin von März bis Dezember 2022 monatlich 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu bezahlen, fällig jeweils zum dritten Werktag des Monats".[4]
  2. (...)

(...)

Die Vollstreckung aus einem solchen Titel ist allerdings erst nach dem Eintritt der jeweiligen Fälligkeit möglich.[5]

Zinsen

Neben dem Hauptantrag sind Zinsen und deren Höhe seit Verzugsbeginn sowie ggf. vorgerichtliche andere Kosten zu beantragen. Wie ausgeführt, können die Wohnungseigentümer sowohl den Zinsbeginn autonom bestimmen[6] als auch – durch eine Vereinbarung – die Zinshöhe[7]. Fehlt es am Verzug, sind – wie in vorstehendem Auszug der Musterklage formuliert – Zinsen ab Rechtshängigkeit zu beantragen. "Rechtshängig" ist ein Verfahren ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Klage an den Beklagten.[8] Von der Rechtshängigkeit zu unterscheiden ist die "Anhängigkeit", die den Zeitpunkt des Einganges der Klage bei Gericht festlegt.

 

Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (Forderung und berechnete Zinsen)

(...)

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als Beiträge zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums 2.250 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 15.7.2022 sowie berechnete Zinsen für die Zeit vom 4.3.2022 bis zum 15.7.2022 in Höhe von 18,51 EUR zu bezahlen.

(...)

Begründung

(...)

Der Beklagte hat seit März 2022, also für 5 Monate, keine Zahlungen auf das Hausgeld geleistet. Nebst zusätzlich aufgelaufener Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ergibt sich nachfolgende Forderungsaufstellung: [...]. Auf die Zahlungsaufforderung des Verwalters mit Schreiben vom ______ hat der Beklagte die Hausgeldrückstände nicht bezahlt.

(...)

Erlass eines Versäumnisurteils

Neben dem Antrag auf Zahlung sollte stets der Erlass eines Versäumnisurteils beantragt werden. Dieses Versäumnisurteil wird vom Gericht erlassen, wenn es ein schriftliches Vorverfahren veranlasst und der beklagte Wohnungseigentümer nicht rechtzeitig seine Bereitschaft, sich zu verteidigen, anzeigt. Zu einem Versäumnisurteil kann es ferner kommen, wenn der beklagte Wohnungseigentümer nicht zur Verhandlung kommt oder dort nicht verhandelt.

 

Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (Versäumnisurteil)

(...)

Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:

  1. (...)
  2. Für den Fall, dass das Gericht ein schriftliches Vorverfahren anordnet und der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig anzeigt, den Erlass eines Versäumnisurteils.

(...)

[1] Vgl. auch Suilmann, NotBZ 2010, S. 365, 366.
[2] Siehe Elzer, Hausgeldforderungen im Wohnungseigentum, Kap. 1.3.4.2 Bestimmung der Fälligkeit durch Beschluss und Kap. 1.3.4.3 Verzug.
[3] LG München I, Beschluss v. 29.5.2018, 36 S 10312/17 WEG, Rn. 21 ff.; Greiner, ZWE 2015, S. 149, 155.
[4] Greiner, ZWE 2015, S. 149, 155...

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