Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist ein Druck- und Sicherungsmittel und geht über die dem Verwalter eingeräumten Befugnisse zur Anforderung laufender und rückständiger Zahlungen hinaus. Sie bedarf daher grundsätzlich – außer in Notfällen – eines Beschlusses.[1] Für diesen Beschluss besteht eine Beschlusskompetenz.[2] Wie stets ist darauf zu achten, dass er formell ordnungsmäßig nach § 23 Abs. 2 WEG angekündigt und bestimmt genug gefasst wird.
Musterbeschluss: Versorgungssperre
TOP XX: Androhung und Veranlassung einer Versorgungssperre für Wohnungseigentum Nr. ___
Der Verwalter wird angesichts der Hausgeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen Wohnungseigentümer ________ (Name) in Höhe von ______ EUR beauftragt und ermächtigt:
- Wohnungseigentümer _______ (Name) die Entziehung der Ver- und Entsorgungsleistungen von Wasser, Heizenergie und Gas mit einer angemessenen Frist anzudrohen,
- wenn die Androhung nichts fruchtet, dafür zu sorgen und die entsprechenden Schritte einzuleiten, dass dem Wohnungseigentum ____ (Nummer) kein Wasser, keine Heizenergie und kein Gas mehr mit Zahlungsverpflichtung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geliefert wird,
- Wohnungseigentümer _______ (Name) unter Fristsetzung von 2 Wochen zur Duldung der Anbringung von Absperrvorrichtungen einschließlich eines etwaigen Betretens der Wohnung aufzufordern,
- die Versorgungssperre unter Beauftragung eines fachkundigen Rechtsanwaltes notfalls auch gerichtlich durchzusetzen,
- etwaige Kosten der Erhaltungsrücklage zu entnehmen.
Die Versorgungsleistungen sind wiederaufzunehmen, wenn Wohnungseigentümer _______ (Name) seine Hausgeldrückstände auf einen Betrag zurückgeführt hat, der weniger als 3 monatliche Zahlungen beträgt, wobei titulierte und nicht titulierte Rückstände zu berücksichtigen sind.
Zahlt ein Dritter, gilt nichts anderes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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