Die Bundesregierung hat am 23.2.1981 die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten[1] erlassen. Sie ist am 1.3.1981 in Kraft getreten. Die HeizkostenV verfolgt vor allem den Zweck, dass der Nutzer sein Nutzungsverhalten energieeinsparend verändert.[2] Dem jeweiligen Nutzer soll durch eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Zusammenhang zwischen dem individuellen Verbrauch und den daraus resultierenden Kosten bewusst gemacht werden.[3]

Mit der HeizkostenV wird teilweise die Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union v. 25.10.2012 – "Energieeffizienzrichtlinie" – umgesetzt. Soweit die Energieeffizienzrichtlinie greift, sind die von ihr betroffenen Normen richtlinienkonform auszulegen.

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