Nach Art. 8 des Einigungsvertrags v. 23.9.1990[1] gilt die HeizkostenV vom 1.1.1991 an auch im Gebiet der ehemaligen DDR. Übergangsregelungen enthält die Anlage I zum Einigungsvertrag Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 10.
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