Die HeizKV findet auch auf Mietverhältnisse im preisgebundenen Wohnraum Anwendung, soweit für diesen nichts anderes bestimmt ist. § 22 Abs. 1 der Neubaumietenverordnung (NMV) bestätigt ausdrücklich die Anwendbarkeit der HeizKV. In § 22 Abs. 2 NMV hat der Gesetzgeber besondere Kostenverteilungsmaßstäbe vorgesehen, sofern eine Ausnahme nach § 11 HeizKV gegeben ist.
Kein Unterschied
Für preisfreien und preisgebundenen Wohnungsbau gelten die Bestimmungen der HeizKV gleichermaßen.
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