Eine selbstständige Vereinbarung über eine Garage kann trotz des Umstands, dass Garage und Wohnung auf demselben Grundstück liegen, zustande kommen, sofern ein entsprechender Parteiwille hinreichend deutlich erkennbar wird wie z.B. durch eine ausdrückliche Vereinbarung, dass die Vermietung der Garage unabhängig von dem Bestand des Wohnraummietverhältnisses erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn diese Vereinbarung formularmäßig getroffen wurde, d.h. die Vereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vom Vermieter gestellten Mietverträge über Wohnung und Garage enthalten ist.

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