Rz. 42

Wenn ein Grundstück in einem Wochenendgebiet als Wohngrundstück vermietet wird (LG Lüneburg, ZMR1999, 716), wenn der Vermieter Appartements zur Verfügung stellt, die zu Wohnzwecken geeignet sein sollen, aber wegen erheblicher baulicher Auflagen nicht benutzt werden können (BGH, VIII ZR 98, 72, NJW 1973, 1498) oder wenn sich im Verlaufe des Mietverhältnisses herausstellt, dass die als Wohnräume vermieteten Räume u. a. wegen zu geringer Deckenhöhe einer baurechtlichen Nutzungsbeschränkung unterliegen (LG Lüneburg, WuM 1989, 368), liegt ein Mangel vor, auf den sich der Mieter allerdings nicht berufen kann, solange die Nutzbarkeit des Mietobjekts mangels Einschreitens der zuständigen Behörden nicht eingeschränkt ist (BGH, Urteil v. 16. 9. 2009, VIII ZR 275/08, WuM 2009, 661).

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