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Nicht erneuerbare Energieträger sind diejenigen, die ihrem Vorkommen nach begrenzt und nicht reproduzierbar sind (RegEntw.-Begr- BT-Drucks. 17/10485 S. 19), wie z. B. Kohle, Erdöl oder Erdgas -und zwar im Gegensatz zur Sonnen –oder Windenergie oder den nachwachsenden Energieträgern wie Holz oder Biomasse.

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