Rz. 8
§ 580 ist durch Individualvereinbarung abdingbar (Schmidt-Futterer/Streyl, § 580 Rn. 12). Umstritten ist, ob das Kündigungsrecht durch AGB ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. dazu Schmidt-Futterer/Streyl, § 580 Rn. 13 f.).
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