In der Bescheinigung des Fachunternehmers dürfen auch Kosten für einen Energieberater aufgeführt werden, die im Rahmen der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahme entstehen. Hier ist zu beachten, dass es sich um einen vom BAFA zugelassenen Energie-Experten handeln muss (Liste: www.energie-effizienz-experten.de).
Kosten werden nicht anerkannt
Ist der vermeindliche Energie-Effizienz-Experte nicht nach der BAFA-Experten-Liste zugelassen, werden die Aufwendungen für ihn nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn dieser vermeindliche Experte ansonsten die Voraussetzungen für das Ausstellen einer Fachunternehmerbescheinigung nach § 88 GEG besitzt.
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