Für E-Autos sind in den ersten Jahren der Nutzung keine Steuern zu zahlen. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sieht spezielle Regelungen für reine Elektrofahrzeuge vor. Diese sind nach § 3d KraftStG für einen befristeten Zeitraum von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Daran anschließend ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer um 50 Prozent (§ 9 Abs. 2 KraftStG). "[…] Hybridfahrzeuge, die neben einem Elektromotor auch durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Diese Fahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.“ heißt es im Wortlaut im Webauftritt des Zolls unter www.zoll.de.

 
Hinweis

Hilfestellung bei der Berechnung der KFZ-Steuer für Verbrennungsmotoren leistet der Rechner des Bundesfinanzministeriums für Finanzen (www. bundesfinanzministerium.de unter Service/ Digitale Angebote: Soziale Medien, Apps und Rechner).

Versicherungsbeiträge erfragen Sie bei Ihrer Versicherungsagentur oder recherchieren deren Höhe im Internet. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang Folgendes: Die Entwicklung der Versicherungsprämien kann sich in den Folgejahren ändern. Genaue Prognosen sind hier nicht möglich. Im Falle eines verschuldeten Unfalls kann die Prämie schnell steigen. Das trifft aber auf alle Fahrzeugtypen zu, unabhängig davon ob Sie einen Stromer, Hybriden, Benziner oder Diesel fahren. Aus diesem Grund arbeiten Sie im Kostenvergleichsrechner für diese Position mit Schätz- bzw. Durchschnittswerten.

Die voraussichtlichen Kosten für Wartung erfragen Sie beim Verkäufer. Sie werden feststellen, dass Verkäufer bei den gewünschten Zahlen insbesondere bei E-Autos gerne „mauern“ und sich auf fehlende Erfahrungswerte berufen. Man kann jedoch nach Expertenmeinung davon ausgehen, dass die Kosten für die Wartung bei rund einem Drittel von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor liegen. Reparaturkosten lassen sich nicht exakt vorhersagen, sondern müssen geschätzt werden. Auch in Sachen Reparaturkosten fahren Sie i. d. R. mit einem E-Auto günstiger, da in einem E-Auto weniger Teile verbaut werden als in vergleichbaren Benzinern oder Dieselfahrzeugen.

Wer für das Fahrzeug einen Kredit aufnimmt, sollte noch den sog. Kapitaldienst berücksichtigen. Dazu multiplieren Sie den Zinssatz mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz. Wer möchte, kann auch beim Einsatz von Eigenkapital den entgangenen Zinsgewinn ansetzen. Vergleichen Sie dazu die folgende Abbildung 3.

Abb. 3: Hier werden der durchschnittliche Kapitaleinsatz und die Kapitalkosten pro Jahr berechnet.

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