Zumeist ist es nicht der Verwalter, der von sich aus auf eine Kostenverteilungsänderung hinwirkt. Die Initiative kommt vielmehr aus den Reihen der Wohnungseigentümer und zwar insbesondere in den Fällen, in denen die praktizierte Kostenverteilung zu Nachteilen einzelner Wohnungseigentümer führt. Dies kann hinsichtlich der Betriebs- und Verwaltungskosten der Fall sein, aber auch bei Maßnahmen der Erhaltung, wenn z. B. keine Vereinbarung über eine Kostentrennung existiert und Bereiche des Gemeinschaftseigentums instand zu setzen sind, die von einzelnen Wohnungseigentümern nicht genutzt werden und für die auch keine entsprechende Gebrauchsmöglichkeit besteht.

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