Kurzbeschreibung
Der Eigenbedarf ist in mehr als nur ausreichender Weise zu begründen. Die Kündigung sollte in erster Linie auf § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt sein, hilfsweise noch auf § 573 Abs. 1 BGB. Ferner empfiehlt es sich, die eintretenden Rechtsfolgen zu beschreiben, falls der Mieter die Werkmietwohnung über den Kündigungszeitpunkt hinaus bewohnt. Die Vereinbarung eines Wohnungsabnahmetermins bietet sich ebenfalls an.
Kündigung der funktionsgebundenen Werkmietwohnung wegen dringenden Betriebsbedarfs (§ 576a BGB)
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(Rechtsanwalt) |
(Datum) |
Einschreiben/Rückschein
Frau/Herrn
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(Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter)
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(Straße, Hausnummer und Lage der Wohnung im Gebäude, Ort)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit zeige ich an, dass ich Herrn/Frau/die Wohnungsbaugesellschaft … / … GmbH und Co. KG vertrete, von der Sie mit Mietvertrag vom … die Wohnung im … Erdgeschoss/Obergeschoss des Vorderhauses/Hinterhauses/Seitenflügels/Quergebäudes/Gartenhauses …straße in … gemietet haben. Diese Wohnung ist Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Einstellung als … unseres Unternehmens überlassen worden. Es handelt sich um eine Wohnung, die in unmittelbarer Beziehung zur Dienstleistung steht, weil … (nähere Beschreibung der Funktionsgebundenheit). Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt und ist beendet. Die erneute Besetzung des Arbeitsplatzes ist dringend notwendig, weil …
Ihr Nachfolger wohnt zurzeit in … Da es ihm nicht gelungen ist, eine preiswerte Wohnung in der Nähe seines künftigen Arbeitsplatzes zu finden, und eine andere Wohnung aus unserem Bestand nicht verfügbar ist, kündige ich namens und in beigefügter Vollmacht meines Mandanten das vorbezeichnete Mietverhältnis fristgemäß für den Ablauf des laufenden Monats. Die Kündigung wird in erster Linie auf § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt.
Hilfsweise wird die Kündigung auf § 573 Abs. 1 BGB gestützt. Mit Rücksicht auf die bisherige Dauer des Mietverhältnisses von … Jahren erfolgt insoweit die Kündigung fristgemäß zum … Auch insoweit wird die Kündigung darauf gestützt, dass die von Ihnen gemietete Wohnung für Ihren Nachfolger dringend benötigt wird, dessen Bewerbung bereits vorliegt und der in …, also in unzumutbarer Entfernung zu seinem künftigen Arbeitsplatz, wohnt.
Ich weise Sie namens und in Vollmacht meines Mandanten darauf hin, dass Sie nur der auf § 573 Abs. 1 BGB gestützten Kündigung widersprechen und Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie oder Ihre Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Berücksichtigung meiner berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist. Der Widerspruch gegen die auf § 573 Abs. 1 BGB gestützte Kündigung müsste schriftlich erfolgen und spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses bei mir eingehen.
Soweit die Kündigung auf § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB gestützt wird, steht Ihnen kein Widerspruchsrecht zu (§ 576a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Zur Vereinbarung eines Wohnungsabnahmetermins bitte ich um Anruf.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen; das Mietverhältnis wird daher auch durch fortgesetzten Gebrauch der Wohnung nicht verlängert. Mietzahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses werden als Zahlung auf die dann geschuldete Nutzungsentschädigung angesehen.
Vorsorglich weise ich Sie namens meines Mandanten darauf hin, dass bei einer verspäteten Rückgabe der Wohnung eine Nutzungsentschädigung zumindest in Höhe der bisherigen Miete zuzüglich der gesetzlich zulässigen Mieterhöhungen und Umlageerhöhungen verlangt werden kann. Falls die ortsübliche Vergleichsmiete höher als die bisher vereinbarte Miete ist, kann die höhere ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Ferner weise ich Sie darauf hin, dass alle bei Vertragsschluss überlassenen Schlüssel zur Wohnung einschließlich der Zimmertürschlüssel sowie Haustür-, Briefkasten-, Keller- und Sicherungskastenschlüssel sowie etwaige Ersatzschlüssel an mich persönlich zurückgegeben werden müssen und die Wohnung vollständig geräumt von Ihren Einrichtungsgegenständen und Einbauten zurückgegeben werden muss.
Für den Fall, dass die Wohnung nicht spätestens bis zum … geräumt herausgegeben wird, bin ich von meinem Mandanten beauftragt, Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht gegen Sie zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
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(Unterschrift Rechtsanwalt)
Vollmacht anbei