Wie bei der Eigenbedarfskündigung ist die Begründung auch einer Verwertungskündigung nur dann wirksam, wenn sie vom Vermieter begründet wird. Auch hier ist eine Kündigung ohne Angabe von Gründen unwirksam. In seiner Kündigung muss der Vermieter darlegen, dass

  1. die beabsichtigte Verwertung angemessen ist,
  2. er durch ein Weiterbestehen des Mietverhältnisses an der beabsichtigten Verwertung gehindert wäre
  3. und er hierdurch erhebliche Nachteile erleiden würde.

Freilich kann er sich insoweit nicht lediglich auf den Gesetzeswortlaut beschränken. Er hat vielmehr die maßgeblichen Gründe in der Kündigung konkret anzugeben.

 

Textbaustein: Begründung einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung

Herrn/Frau/Firma

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Kündigung des Mietverhältnisses ___________ wegen wirtschaftlicher Verwertung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr _________,

leider muss ich unser Mietverhältnis fristgemäß zum ________ kündigen.

(...)

Muster-Textbaustein für die Begründung:

Nach der Bestimmung des § 573 Abs. 1 BGB kann der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an seiner Beendigung hat. Nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung dann gegeben, wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Mietobjekts gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Vor diesem Hintergrund lege ich Ihnen die Gründe für meine Kündigung wie folgt dar:

Nach einem Autounfall im Mai dieses Jahres ist unser 25-jähriger Sohn schwerbehindert und bedarf ganztägiger Betreuung durch eine Pflegeperson. Da sowohl ich als auch meine Gattin ganztägig berufstätig sind, können wir die Pflege derzeit nicht persönlich erbringen, sondern mussten insoweit kostenpflichtig Pflegepersonal beschäftigen. Den Dienstvertrag lege ich diesem Schreiben in Kopie bei. Die entsprechende Kostenmehrbelastung von monatlich 2.500 EUR können wir uns auf Dauer nicht leisten, weil unser Einfamilienhaus, in dem wir leben noch nicht abbezahlt ist und wir in den nächsten 10 Jahren noch monatliche Tilgungsraten in Höhe von 1.500 EUR an die kreditgebende Bank rückzuführen haben. Den Darlehensvertrag füge ich ebenfalls auszugsweise dieser Kündigung bei.

Ich bin zur Kündigung Ihrer Wohnung deshalb genötigt, weil ich sie in vermietetem Zustand nur mit erheblichem Abschlag vom Kaufpreis veräußern kann. Wir sind aufgrund unserer nunmehrigen persönlichen Umstände jedenfalls dringend auf den Verkauf der Wohnung angewiesen, da sie unsere einzige Kapitalanlage darstellt und wir nur so unsere monatlichen finanziellen Belastungen ausgleichen können. Hieran ändert sich auch nichts, wenn meine Gattin ihre Arbeitsstelle aufgibt und insoweit die Beschäftigung externen Pflegepersonals obsolet würde. Die Nettobezüge meiner Gattin betragen nämlich 2.700 EUR monatlich.

Mit der Veräußerung der Wohnung haben wir ein Maklerunternehmen beauftragt. Nach ebenfalls in Kopie beigefügter Bestätigung dieses Unternehmens wurde die Wohnung zu ihrem Verkehrswert in Höhe von 220.000 EUR angeboten. Wie sie dieser Bestätigung weiter entnehmen können gibt es derzeit 3 Kaufinteressenten. Der Interessent Maier wäre zu einem Ankauf der Wohnung in vermietetem Zustand nur zu einem Preis von 170.000 EUR bereit. Die Eheleute Sommer wären zu einem Ankauf gar nicht bereit, da sie eine Wohnung kaufen möchten, die sie selbst bewohnen können. Die verbleibende Interessentin Rosenthal wäre nur bereit, die Wohnung zu einem Kaufpreis von 150.000 EUR zu erwerben. Im günstigsten Fall einer Veräußerung an den Interessenten Maier müssten wir einen Verlust von 50.000 EUR, mithin in einer Größenordnung von 23 % hinnehmen, den wir uns nicht leisten können.

(...)

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