In einem Mehrfamilienhaus ist das Baden und Duschen auch nach 22.00 Uhr erlaubt, selbst wenn durch die dadurch verursachten Geräusche andere Hausbewohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Denn beim Laufenlassen des Badewassers handelt es sich ebenso wie bei der Betätigung der WC-Spülung um normale Wohngeräusche.[1]

 
Praxis-Tipp

Nach 30 Minuten ist Schluss

Das nächtliche Duschen in einem Mehrfamilienhaus sollte aber nach der Rechtsprechung nicht länger als 30 Minuten dauern.[2]

Eine Klausel, die nach der Hausordnung ein nächtliches Bad verbietet, ist gemäß § 307 BGB unwirksam, weil Baden zu jeder Zeit zum allgemeinen Mietgebrauch zählt.[3]

[2] OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.1.1991, 5 Ss (OWi) 411/90-(OWi)181/90 I, NJW 1991, 1625.

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