1Die Sonderabfallagentur wertet die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgeschriebenen Nachweise über die Entsorgung gefährlicher Abfälle und die nach der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vorgeschriebenen Notifizierungs- und Begleitformulare für die abfallrechtliche Überwachung und die Abfallwirtschaftsplanung aus. 2Die Sonderabfallagentur ist bezogen auf das bundesweite abfalltechnische elektronische Datensystem ASYS die Knotenstelle für Baden-Württemberg. 3Im Rahmen dieser Funktion unterstützt und berät sie die unteren und höheren Abfallrechtsbehörden bei der Nutzung des elektronischen Datensystems ASYS.

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