Eine zusätzliche Förderung kann insbesondere gewährt werden,
1. |
wenn eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder ein beauftragter Dritter zusätzlich begleitende, auch strukturelle und personelle Maßnahmen ergreift, die den Förderzweck nachhaltig unterstützen, |
2. |
bei besonderen baulichen Maßnahmen, mit denen den Belangen der Zielgruppen zusätzlich Rechnung getragen wird, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, |
3. |
bei ressourcenschonenden Bauweisen, die besonders wirksam zur Entlastung der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit und zur rationellen Energieverwendung beitragen, |
4. |
bei besonderen experimentellen Ansätzen zur Weiterentwicklung des Wohnungsbaus. |
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