Entscheidungsstichwort (Thema)
Staffelmietvereinbarung: Zulässigkeit von Betriebskostenerhöhungen
Orientierungssatz
Wenn im Rahmen einer Staffelmiete eine Bruttokaltmiete mit Erhöhungsvorbehalt vereinbart ist, können Betriebskostenerhöhungen auf den Mieter abgewälzt werden. Der Erhöhungsbetrag errechnet sich dann aus den seit der jeweils letzten Staffelmieterhöhung eingetretenen Betriebskostensteigerungen.
Fundstellen
Haufe-Index 1732773 |
WuM 2002, 373 |
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