Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummiete: Formularmäßige Mieterpflicht zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft
Leitsatz (amtlich)
Die Verpflichtung eines Gewerberaummieters zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft kann zumindest dann formularmäßig durch den Mietvertrag begründet werden, wenn die Höhe der an die Werbegemeinschaft zu zahlenden Beträge bestimmbar ist; das ist der Fall, wenn sich die Beiträge prozentual nach der jeweiligen Nettokaltmiete bemessen.
Fundstellen
Haufe-Index 1739033 |
NZM 2001, 338 |
ZMR 2000, 761 |
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