Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummiete: Formularmäßige Mieterpflicht zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft

 

Leitsatz (amtlich)

Die Verpflichtung eines Gewerberaummieters zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft kann zumindest dann formularmäßig durch den Mietvertrag begründet werden, wenn die Höhe der an die Werbegemeinschaft zu zahlenden Beträge bestimmbar ist; das ist der Fall, wenn sich die Beiträge prozentual nach der jeweiligen Nettokaltmiete bemessen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739033

NZM 2001, 338

ZMR 2000, 761

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