Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fristlose Mieterkündigung wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis für eine baugeförderte Wohnung

 

Orientierungssatz

1. Ein Vermieter kann eine Erlaubnis für eine begehrte Untervermietung eines Teil einer baugeförderten Wohnung nicht pauschal mit der Begründung ablehnen, entsprechend einer Auskunft der Investitionsbank Berlin (IBB) und wegen der Förderbestimmungen, komme eine Untervermietung generell nicht in Betracht. Es ist bereits zweifelhaft, ob die behauptete Auskunft der IBB überhaupt inhaltlich zutreffend ist, denn grundsätzlich ist auch die Untervermietung von gefördertem Wohnraum (wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) möglich (Festhaltung LG Berlin, 22. September 1998, 64 S 53/99, WuM 1998, 725).

2. Hier kommt noch hinzu, daß der Mietvertrag eine Untervermietung grundsätzlich zuläßt.

3. In Anbetracht dieser Umstände, ist der Mieter wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß BGB § 549 Abs 1 S 2 berechtigt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732870

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